Am 19. Februar 2019 beschloss der Stralsunder Hauptausschuss nach Ausscheiden des derzeitigen Geschäftsführers zum 30. Juni 2020 die Bestellung der beiden neuen GeschäftsführerInnen Katrin Maaß und Hendrik Lastovka mit Wirkung zum 1. Juli 2020. In der Sitzung des Hauptausschusses am am 21. Mai 2019 schlug die Verwaltung eine nochmalige Bestätigung dieses Beschlusses vor. Dazu erklärt der Vorsitzende der Bürgerschaftsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Jürgen Suhr:
„Offensichtlich bestanden auch in der Verwaltung Rechtsunsicherheiten in Bezug auf den Beschluss zur Bestellung der neuen SWG-Geschäftsführung, so dass für die Hauptausschussmitglieder vorsorglich noch weitere Unterlagen beigefügt und eine Wiederholung des Beschlusses empfohlen wurde. Für mich ist auch dieses Vorgehen ein erneuter Hinweis darauf, dass die Rechtmäßigkeit der Entscheidung zur Berufung der Geschäftsführung als überaus fragwürdig einzuschätzen ist.“
Mit den Vorgängen, die wir der Kommunalaufsicht mit Bitte um Überprüfung angezeigt haben, hat dies aber nur teilweise zu tun. Hier ging es vor allem darum, dass
- die Ausschreibung mitten im Verfahren geändert wurde (plötzlich zwei GeschäftsführerInnen statt einer/m GeschäftsführerIn)
- eine Entscheidung in der jetzigen Bürgerschaft getroffen wird, obwohl die jetzt zu wählende Bürgerschaft zuständig ist (Besetzung erst zum 1. Juli 2020)
- durch zukünftig zwei GeschäftsführerInnen höhere Kosten entstehen
- das Akteneinsichtsrecht beschnitten wurde
- im ersten Auswahlschritt keine Dokumentation der Auswahlgründe vorlag
- qualifiziertere BewerberInnen keine Berücksichtigung fanden
Eine Reaktion oder gar Entscheidung zu den aufgeworfenen Rechtsfragen erfolgte seitens der Kommunalaufsicht bisher nicht.