Einmal auszuruhen und eine Pause von der anstrengenden Arbeit zu haben, das ist besonders für Assistenzhunde wichtig. Deshalb reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Die Partei nach einer Bürger*innenanfrage in der Bürgerschaft einen „Antrag zur Änderung der Stadtverordnung über das Führen von Hunden in der Hansestadt Stralsund“ ein.
Erholung für Assistenzhunde notwendig
„Unser Anliegen ist es, dass auch in der kommunalen Hundeverordnung festgeschrieben wird, dass Assistenzhunde, also Blindenführ- und Behindertenbegleithunde, vom Leinenzwang entbunden sind“, erklärt Fraktionsmitglied Petra Voß. Bis jetzt ist diese Ausnahmeregelung dort nur für Diensthunde festgelegt. Aber: „Für Assistenzhunde ist es dringend notwendig, dass sie im Freien auch mal nicht angeleint laufen können. Nur das sei für sie Erholung. Sofern sie das Führgeschirr tragen oder die Leine angelegt wird, bedeutet das für die vierbeinigen Begleiter, dass sie sozusagen im Dienst und damit ständig konzentriert und unter Anspannung sind“, führt Petra Voß weiter aus.
Eigentlich nur eine Formalie, denn in der Landesverordnung ist diese Ausnahme längst fixiert. Doch die Mehrheit der Bürgerschaftsmitglieder stimmte dafür, dass dieser Antrag zunächst in die Ausschüsse für Sicherheit und Ordnung und Familie, Soziales und Gleichstellung verwiesen werden.
Aufhebung des Leinenzwangs auch in Stralsund
Im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung erklärte Heino Tanschus, Leiter des Ordnungsamtes, dann auch, dass die Grundlage für die Stralsunder Hundeverordnung die Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommerns sei. Auch in Stralsund gelte die Landesverordnung als „höherrangiges Recht und findet somit Anwendung“. Heißt im Klartext, dass auch in Stralsund Assistenzhunde vom Leinenzwang befreit sind. Dass das möglich ist, ergebe sich aus den Charaktereigenschaften und der Ausbildung der Hunde.
Anpassung der Verordnung erst im kommenden Jahr
Allerdings wolle man die kommunale Verordnung trotz allem nicht zeitnah ändern. Zur Begründung sagte Heino Tanschus, dass die städtische Verordnung ohnehin nur noch bis zum 30. Juni 2022 gültig sei. Sie werde dann überarbeitet, wenn auch die Landesverordnung, die am 31. Juli 2022 ausläuft, angepasst wurde. Erst dann wolle man die Novellierung aufnehmen. Bis dahin wolle man Aufklärungsarbeit betreiben, also darauf hinweisen, dass es rechtlich gestattet ist, den Hund frei laufen zu lassen – auch in Stralsund.
Infos für Besucher*innen schwer zu finden
„Es wäre mit wenig Aufwand verbunden, die kommunale Hundeverordnung jetzt anzupassen“, sagt Petra Voß. „Es geht um die Ergänzung eines Wortes und die Veröffentlichung im Amtsblatt. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die Verwaltung nun den Weg geht, bis zur Novellierung der Verordnungen im kommenden Jahr zu warten. Die ganze Angelegenheit soll wieder mal ausgesessen werden.“ Zumal Betroffene, die etwa die Hansestadt als Touristen besuchen, nicht nachlesen würden, was in der Landesverordnung festgeschrieben steht. „Es ist doch klar, dass man sich konkret über den Ort informiert, den man besucht“, sagt Petra Voß.
Auch im Ausschuss für Familie, Soziales und Gleichstellung gab es keine eindeutige Empfehlung, die kommunale Verordnung sofort anzupassen. Der Antrag wurde zur Diskussion in die Fraktionen zurückverwiesen.