Alle Jahre wieder im Oktober zieht dichter Qualm durch die Stadt. In vielen Gärten im Stadtgebiet flammen dann die Feuer auf und es werden Gartenabfälle verbrannt, die regelmäßig erhebliche Rauchentwicklungen zur Folge haben. Das ist insbesondere für Menschen mit Lungenerkrankungen, Luftnot und Asthma eine hohe gesundheitliche Belastung und aus unserer Sicht nicht akzeptabel.
Dabei ist die Erlaubnis zum Verbrennen von Gartenabfällen auch im Oktober eigentlich grundsätzlich untersagt. Doch wie so oft im Leben: Die entsprechende von Umweltminister Backhaus verantwortete Landesverordnung „über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle“ enthält auch Ausnahmen und damit die Möglichkeit Gartenabfälle zu verbrennen und diese werden offensichtlich weidlich ausgenutzt.
Dabei müssten die vielen Gelegenheiten zur sinnvollen Entsorgung der Gartenabfälle doch eigentlich bekannt sein. Kompostieren, das Einbringen in den Boden oder die Nutzung der Biotonne sind Möglichkeiten für Gartenbesitzer*innen, die Betroffene weniger belasten und auch aus ökologischer sinnvoll sind.
Doch der Ein oder die Andere scheint das nicht richtig verstanden zu haben. So offeriert beispielsweise der Kleingartenverein „Erholung und Frieden Stralsund e.V. an sechs Tagen im Oktober „Verbrenntermine“, gerade eine Aufforderung an die Gartenfreunde, Gartenabfälle der thermischen Verwertung zuzuführen.
Uns erreichen immer wieder im März und Oktober Klagen und Beschwerden. Und auch diesmal werden wir das Thema Verbrennung und Rauchentwicklung in der Bürgerschaft mit einer Anfrage ansprechen, wissend, dass der Schlüssel zur Lösung dieses Problems eigentlich im Schweriner Umweltministerium liegt. Aber da sitzt bekanntlich Minister Dr. Till Backhaus!