Welche Möglichkeiten gibt es, die letzten verbliebenen Kräne und Hafenanlagen in der Hansestadt vor einer möglichen Verschrottung zu retten? Darauf zielte eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI in der vergangenen Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt ab.
Perspektive der verbliebenen Hafenkräne
„Wir wollen wissen, wie es um die drei verbliebenen historischen Kräne auf dem Stralsunder Hafengelände bestellt ist“, erklärt Fraktionsmitglied Dr. Arnold von Bosse. Hintergrund ist, dass in den vergangenen Jahren einige Hafenanlagen und Kräne dem Schneideisen zum Opfer gefallen sind.
Identitätsstiftend für die Hansestadt
So geht aus der Antwort der Stadtverwaltung auf Anfrage hervor, dass in den Jahren 2012/13 unter anderem drei Krananlagen demontiert und verschrottet worden sind – zwei von ihnen ohne die Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde. „Genau dieses Schicksal möchten wir den verbliebenen technischen Bauwerken ersparen“, sagt Arnold von Bosse. „Die Krananlagen gehören zur Hansestadt. Sie sind identitätsstiftend und silhouettenprägend. Es sollte nicht länger verschlafen werden, sie zu retten.“
Einmalige Silhouette
Zwar seien die übrigen Kräne nach Auskunft des Landesamtes für Kultur- und Denkmalpflege keine Einzeldenkmale, heißt es von der Verwaltung, aber sie seien über die Denkmalverordnung „Hafeninsel“ geschützt. In dieser im Jahr 2000 inkraftgetretenen Verordnung heißt es konkret: „Die Silhouette der Hafeninsel erschließt sich besonders vom Wasser bzw. von der Insel Rügen aus. Sie wird bestimmt durch die an der Hafenfront gelegene Bebauung, besonders durch die dominanten Silo- und Speicherbauten sowie die hafentechnischen Anlagen wie Kräne und Lichtmasten.“ Damit sollte klar sein, dass die Hafenanlagen mit regionalhistorischem Wert geschützt werden müssen, sagt Arnold von Bosse.
Die Kräne sichern
Auch von der Verwaltung heißt es, dass sich die Seehafen Stralsund GmbH bewusst sei, dass silhouettenprägende Elemente des Denkmalbereichs Hafeninsel erhalten werden sollten. Man wolle dafür Sorge tragen, dass allen „diesbezüglichen Vorgängen künftig ordnungsgemäß entsprochen werde.“ Trotz allem blieb die Frage, welche Auflagen zur Sicherung der vorhandenen Hafenkräne die Seehafen Stralsund GmbH bekommen habe, zunächst noch offen.
Unsere komplette Anfrage ist zu finden unter: https://webris.stralsund.de/buergerinfo/to0040.asp?__ksinr=5344