Die Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat zur kommenden Sitzung am 19. Januar einen Antrag eingereicht, in dem sie fordert, dass die Gehälter der Geschäftsführer der städtischen Gesellschaften zukünftig vollumfänglich transparent für die Öffentlichkeit einsehbar sind. Dies ist durch die Kommunalverfassung in § 73 so vorgesehen. In der Hansestadt Stralsund wird diese Vorschrift bisher kaum berücksichtigt.
„Es handelt sich um öffentliche Gelder, somit muss auch Transparenz über deren Verwendung gewährleistet sein“, so Claudia Müller, Bürgerschaftsmitglied der GRÜNEN. „Die schon bestehenden Verträge sollen nicht angetastet werden. Es geht uns darum, sicherzustellen, dass bei Abschluss zukünftiger, neuer Arbeitsverträge mit Geschäftsführern Klauseln zur Transparenz der Gehälter eingebaut sind.“
Derzeit wird mit Verweis auf das Handelsgesetzbuch keine umfängliche Transparenz gewährleistet. Müller: „Es ist ohne Weiteres möglich, beiden Rechtsvorschriften zu entsprechen.“
——————————————————————————————————————————————-
V.i.S.d.P.: Tobias Wilmes, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund, Raum 2.30, Rathaus, Alter Markt 1, 18439 Stralsund