Die BÜNDNISGRÜNE Bürgerschaftsfraktion hat sich in Bezug auf das Verfahren zur Besetzung der SWG-Geschäftsführerposition an den Landesrechnungshof und die Kommunalaufsicht in Schwerin gewandt. Wir hatten Oberbürgermeister Badrow im Vorfeld dazu aufgefordert, den Beschluss des Hauptausschusses zu beanstanden und dies in einem dreiseitigen Schreiben begründet. Mit diesem Schreiben haben wir uns auch an den Landesrechnungshof und die Schweriner Kommunalaufsicht gewandt.
Aus unserer Sicht gibt es im Verfahren viele Unstimmigkeiten, etwa dass
- der Stellenzuschnitt im laufenden Verfahren geändert wurde,
- aus einer Geschäftsführerstelle, die ausgeschrieben war, plötzlich zwei Geschäftsführerstellen entstanden,
- der Aufsichtsrat in eine derartige strukturelle und organisatorische Änderung nicht einbezogen wurde,
- eine Entscheidung so frühzeitig durchgepaukt wird, dass die neu zu wählende Bürgerschaft nicht mehr eingreifen kann, denn die neuen Geschäftsführer sollen ihr Tätigkeit bekanntlich erst im Juli 2020 aufnehmen,
- die Akten nicht vollständig vorlagen,
- Bürgerschaftsmitgliedern Akteneinsichtsrechte verweigert werden,
- es keine Dokumentation zu den Auswahlkriterien in der ersten Phase des Auswahlverfahrens gegeben hat,
- bis heute auch gegenüber der Bürgerschaft nicht konkret benannt werden kann, dass die entstehenden Personalkosten – so wie vom Oberbürgermeister behauptet – nicht über den Personalkosten liegen, die derzeit anfallen.
Wir haben in unserem Schreiben an den Oberbürgermeister und an die Kommunalaufsicht deutlich gemacht, dass wir die getroffene Entscheidung zur Bestellung der Geschäftsführerposition bei der SWG für fehlerhaft und das gesamte Verfahren für fragwürdig halten. Wir sind der Auffassung, dass dem Beschluss des Hauptausschusses erhebliche materiell-rechtliche Fehler zugrundeliegen, die in einem gerichtlichen Konkurrentenstreitverfahren zu einer Aufhebung der Bestellung führen würden.
Wir werden den Oberbürgermeister in weiteren Schritten und mit allen uns zur Verfügung stehenden demokratischen Möglichkeiten dazu auffordern, unserer Forderung nach umfassenden Auskünften in Bezug auf die finanziellen Folgen und den Auswahlprozess endlich nachzukommen. Eine Bürgerschaftsfraktion hat weitreichende Rechte. Wir beabsichtigen diese umfassend in Anspruch zu nehmen und durchzusetzen.