„Auf unsere Kleine Anfrage hin hat uns die Stralsunder Stadtverwaltung inzwischen in schriftlicher Form darüber informiert, dass der entsprechende Bauantrag am 15. Mai 2017 eingegangen ist. Auch die erforderliche Abbruchgenehmigung wurde Anfang Juli, also knapp zwei Monate später beantragt. Ich bedaure sehr, dass aufgrund dessen seitens der Stadtverwaltung auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigung, als Teil der Abbruchgenehmigung, mit Auflagen erteilt wurde. Der Investor wie auch die Verwaltung haben damit die wesentlichen Voraussetzungen für den Abbruch des Pionierhauses und eine anschließende Neubebauung geschaffen.Auch der Landkreis Vorpommern-Rügen scheint inzwischen keine Hinderungsgründe mehr zu sehen. Denn es liegt lt. Aussage der Verwaltung seit dem 14. September auch eine positive Stellungnahme des Landkreises zu Artenschutzbelangen vor, womit nunmehr wohl die Erteilung der Abbruchgenehmigung ansteht. Damit ist der Abriss besiegelt und das ehemalige Pionierhaus reiht sich in die unrühmliche Liste der Denkmäler ein, deren Geschichte durch die Passivität der Eigentümer mit dem Abbruch endet. Eigentum verpflichtet und dass dieser Grundsatz seitens der Stadtverwaltung offensichtlich missachtet wurde, ist aus meiner Sicht ein Armutszeugnis. Die Stadt sollte im Umgang mit den ihr anvertrauten Denkmäler Vorbildfunktion haben. Davon kann bezogen auf das ehemalige Pionierhaus keine Rede sein.Erst nach dem Abriss geht die behördliche Verantwortung für die Gartenanlage von der unteren Denkmalschutzbehörde auf die untere Naturschutzbehörde des Landkreises V-R über, dann erfolgt auch die Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Wir werden vor diesem Hintergrund die Naturschutzbelange und die beabsichtigte Fällung zahlreicher Bäume noch einmal zum Thema eines Vorstoßes im Kreistag machen.“
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V.i.S.d.P.: Sally Raese, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund, Rathaus, Raum 2.30, Alter Markt 1, 18439 Stralsund
Unsere Anfrage und Antwort der Stadtverwaltung zur Bürgerschaftssitzung vom 21.9.2017:
Anfrage:
Wie ist der Stand bei der Entwicklung des Areals am ehemaligen Pionierhaus?
Antwort:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
der Bauantrag für den Neubau eines Fitness-Centers & eines Sanitätshauses auf dem Grundstück Knieperdamm 5 ist am 15. Mai 2017 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen und registriert.
Voraussetzung für die Zulässigkeit des o.g. Vorhabens ist eine gesondert zu beantragende Abbruchgenehmigung. Diese wurde mit Posteingang 05. Juli 2017 beantragt. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung, als Teil der Abbruchgenehmigung, wurde mit Schreiben vom 25. Juli 2017 mit Auflagen erteilt. Eine entsprechende, positive Stellungnahme des Landkreises V-R zu Artenschutzbelangen ist am 14. September 2017 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen. Die Erteilung der Abbruchgenehmigung steht nunmehr an.
Erst mit dem substantiellen Verlust des Gebäudes, zu deutsch: nach dem Abriß, kann die Streichung der Gesamtanlage von der Denkmalliste als wirksam angesehen werden. Damit geht dann die behördliche Verantwortung für die Gartenanlage von der unteren Denkmalschutzbehörde auf die untere Naturschutzbehörde des Landkreises V-R über. Anschließend erfolgt zuständigkeitshalber die Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.