Traditionsschiffe im Fährkanal (Anfrage zur Bürgerschaft am 18.5.2017)

Bereits 2014 hatten wir mit einer Kleinen Anfrage thematisiert, dass wir uns mittelfristig eine andere Nutzung der Liegeplätze im Fährkanal vorstellen können. In das maritime Bild der Hansestadt Stralsund passen nach unserer Auffassung insbesondere auch Traditionsschiffe und wären damit sicher auch ein zusätzlicher touristischer Anziehungspunkt. Doch so einfach ist das alles offensichtlich nicht. Die Antwort der Stralsunder Stadtverwaltung auf eine erneute Anfrage der GRÜNEN Bürgerschaftsfraktion macht deutlich, dass die bestehenden Verträge noch mehrere Jahre laufen und dass die Nachfrage offensichtlich gar nicht so groß ist. Die Antworten der Verwaltung auf die GRÜNEN Anfragen dokumentieren wir hier:


Anfrage und Antworten aus 2017

Anfrage:
Welche Möglichkeit sieht die Stadtverwaltung – auch vor dem Hintergrund des Auslaufens des 5-Jahres-Vertrages für die derzeitigen Nutzer – zukünftig im Fährkanal Anlegestellen für Traditionsschiffe zur Verfügung zu stellen bzw. vorzuhalten?

Begründung:
Holz- und Traditionsschiffe bereichern einen Hafen auch im Hinblick auf das Stadtbild und den Tourismus. Der Fährkanal liegt an hervorgehobener Stelle und wäre ein sehr guter Standort, um für Traditionsschiffe einen zentralen Platz im Stadtbild vorzuhalten. Dies würde die Attraktivität des Stadthafens weiter steigern. Nach unserer Kenntnis laufen die Verträge zur Nutzung der Liegeplätze im Stadthafen mit den derzeitigen Nutzern aus und müssen neu verhandelt werden.

Antwort:

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrter Herr Dr. von Bosse, zunächst möchte ich den Begriff Traditionsschiff klären. Umgangssprachlich werden mit „Traditionsschiffen“ ältere Schiffe bezeichnet, die für einen Außenstehenden historisch wirken. Nach dem Schiffssicherheitsrecht sind aber längst nicht alle Schiffe, die traditionell aussehen, auch tatsächlich Traditionsschiffe. Vielmehr kommt es darauf an, dass sich Traditionsschiffe weitgehend im Originalzustand befinden oder originalgetreu nachgebaut wurden und dass sie nicht gewerblich betrieben werden. Nach deutschem Recht sind Traditionsschiffe: historische Wasserfahrzeuge oder deren Nachbauten, deren Betrieb ausschließlich ideellen Zwecken dient und die zur maritimen Traditionspflege, zu sozialen oder vergleichbaren Zwecken eingesetzt werden und deren Rumpflänge 55 Meter nicht übersteigt. Die derzeitige Nutzungssituation im Fährkanal lässt eine Dauerbelegung der Liegeplätze mit Traditionsschiffen bis 2019 nicht zu. Hier verweise ich auf meine Antwort in der Bürgerschaftssitzung am 04.12.2014 auf Ihre kleine Anfrage 0092/2014. Die Öffnung für die Nutzung der Liegeplätze im Fährkanal für Traditionsschiffe setzt auch einen entsprechenden Bedarf bei den Schiffseignern und die Kündigung der bestehenden Nutzungssituation voraus. Dies würde mit Einnahmeverlusten für die Hansestadt Stralsund einhergehen, da unter gewissen Gesichtspunkten nach der geltenden Hafengebührenordnung entsprechende Traditionsschiffe gebührenbefreit sind. Alle bisher angefragten Liegemöglichkeiten für Traditionsschiffe im Kommunalhafen konnten von den Mitarbeitern des Hafenamtes bedarfsgerecht mit der Zuweisung eines Liegeplatzes abgearbeitet werden.

Anfrage und Antwort aus 2017 zum Downloaden

Anfrage und Antworten aus 2014

1. Sieht die Stadtverwaltung Möglichkeiten, Liegeplätze im Hafen und den angrenzenden Kanälen an historische Schiffe zu vergeben und wenn ja, ab wann und in welchem Umfang kann dies geschehen und wenn nein, warum wird dies nicht erwogen?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Maßnahmen zu ergreifen, die das massive Aufkommen von Kraftfahrzeugen auf der Hafeninsel, insbesondere in der Nähe der Gaststätten „Goldener Anker“ und „Klabautermann“, reduzieren?

3. Wie ist der Planungsstand zum Grundstücksmanagement auf der Hafeninsel im Hinblick auf das unbebaute Grundstück nördlich vom Ozeaneum und bzgl. des dort leer stehenden Hauses am Kanal (Fährkanal Nr. 3)?

Herr Meinke beantwortet die 1. Frage wie folgt:

Zu 1. Die Hansestadt Stralsund vergibt bereits regelmäßig Liegeplätze an historische Schiffe. Man muss hier aber zwischen Dauer- bzw. Saisonliegern und Tagesliegern differenzieren. Die Hansestadt Stralsund kann bei den Anläufen historischer Schiffe wie Zeesbooten, Holzsegelschiffen etc. pro Jahr etwa 100 bis 150 Anläufe verzeichnen. Dabei handelt es sich um Schiffe von 5 – 65 m und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 14 Tagen. Dauerliegeplätze auch für historische Schiffe werden im Langenkanal angeboten. Einschränkungen durch die Brückenpassage bzw. den begrenzten Tiefgang sind hier zu beachten. Alle weiteren Kanäle werden durch Gewerbetreibende und Vereine genutzt und sind somit langfristig gebunden. Herr Dr. v. Bosse fragt nach, warum speziell im Fährkanal keine Dauerliegeplätze eingerichtet werden können. Herr Meinke berichtet, dass für den Bereich des Fährkanals eine öffentliche Ausschreibung im Oktober 2015 abgeschlossen wurde. Das Auswahlverfahren der Pacht ab 1.1.2015 ist ebenfalls abgeschlossen. Damit ist auch der Fährkanal durch Gewerbetreibende zunächst für 5 Jahre gebunden.

Herr Bogusch beantwortet die 2. und 3. Frage wie folgt:

zu 2. Die genannten Bereiche liegen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs auf der südlichen und nördlichen Hafeninsel. In dem verkehrsberuhigten Bereich gilt Schrittgeschwindigkeit und das Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Um Kfz-Verkehr zu vermeiden, wurden hier keine öffentlichen Parkplätze ausgewiesen. Jedoch ist zu beobachten, dass ordnungswidriges Parken stattfindet, daher werden regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt bereits durchgeführt. Eine weitere Reduzierung des Verkehrs könnte daher eher effektiv durch Sperrungen der Zufahrt erzielt werden. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Nutzergruppen, für die weiterhin eine Zufahrt erforderlich ist wie z.B. Anwohner, Lieferanten, Reisebusse, Hafenpolizei, Taxen, Hotelgäste, Gehbehinderte usw. gestaltet sich die Sperrung als schwierig. Der Versuch der Stadtverwaltung, die Zufahrt über die Straße Am Querkanal durch einen ziehbaren Poller zu regeln, hatte sich nicht bewährt, so dass hier aufwändigere und damit kostenintensivere Lösungen erforderlich wären.

Zur 3. Frage verweist Herr Bogusch auf die Beantwortung der Anfrage des TOP 7.3

Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung. Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt

Herr Dr. v. Bosse merkt an, dass man den Verkehr speziell vor dem „Goldenen Anker“ begrenzen sollte. Weiter führt er aus, dass besonders das Haus Fährkanal Nr. 3 an einen Investor vergeben werden sollte. Herr Bogusch führt die Überlegungen an, ob man wirklich in Teilen sanieren möchte oder das Areal als Ganzes sehen sollte. Die Stadt entschied sich für die ganzheitliche Betrachtung. Zum Verkehr vor dem „Goldenen Anker“ erklärt Herr Bogusch, dass sich im genannten Bereich einige Privatparkplätze befinden. Öffentlicher Parkraum befindet sich hier nicht. Es sollten Kontrollen intensiviert werden, um wildes Parken einzudämmen.

Anfrage und Antwort aus 2014 zum Downloaden