Verbrennung von Gartenabfällen (Antrag zur Bürgerschaft am 6.4.2017)

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt: Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie der umwelt- und gesundheitsschädlichen Verbrennung von Gartenabfällen Einhalt geboten werden kann. Hierzu sollte auch die Möglichkeit der Einführung einer entsprechenden Satzung unter Berücksichtigung der entsprechenden Landesverordnung Berücksichtigung finden. Die Ergebnisse sind den entsprechenden Ausschüssen der Bürgerschaft sowie den Fraktionen der Bürgerschaft zur Beratung vorzulegen.

Begründung:

Insbesondere im städtischen Raum stellt die Verbrennung von Gartenabfällen und die damit verbundene Freisetzung von Rußpartikeln und Feinstaub für viele Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Belastung dar. Besonders betroffen sind Menschen mit Atemwegs- und Lungenerkrankungen. Diese Belastungen gilt es nachhaltig zu minimieren. Der Verzicht auf das Verbrennen von Gartenabfällen ist dabei ein wichtiger Beitrag.
Die Hansestadt Stralsund ist seit Kurzem staatlich anerkannter Erholungsort. Auch vor diesem Hintergrund sollte es sich die Hansestadt zum Ziel machen, ganzjährig eine entsprechende Luftqualität zu gewährleisten. Auch andere (Erholungs-)Orte wie etwa Zislow oder Rostock setzen genau auf diesen Qualitätsfaktor und untersagen in Konsequenz das Verbrennen von Gartenabfällen.

2017-04-06_BS_HST_Antrag_Verbrennung_Abfaelle