Bisher sind im Bereich der Stralsunder Altstadt nur wenige Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen genehmigt worden. Der Denkmalschutz. Die Gestaltungssatzung und insbesondere der Welterbestatus verhinderten dies. Nun wurde die Verwaltung auf Antrag der Fraktion „Die Linke/SPD“ in der letzten Bürgerschaftssitzung damit beauftragt zu prüfen, ob die Bestimmungen gelockert werden und es auch für Eigentümer*innen von Altstadtimmobilien möglich wird, erneuerbare Energien auf ihr Dach zu bringen.
Wismar als Vorbild
Vorreiter ist die Hansestadt Wismar, denn dort wurden die Hürden für die Installation von Solaranlagen bei Häusern in der Altstadt deutlich gesenkt. Von besonderer Bedeutung dabei ist der sogenannte Kirchturmblick. Konnte eine Solaranlage in der Vergangenheit von einem der drei Wismarer Kirchtürme erblickt werden, so war dies nahezu immer Ausschlusskriterium für die Installation einer PV- oder Solarthermieanlage.
Umdenken in der Hansestadt
„Die Grüne Fraktion begrüßt es ausdrücklich, dass die Bestimmungen gelockert werden sollen“, sagt Fraktionsvorsitzender Jürgen Suhr: „Die Anwohner*innen in der Altstadt hatten in der Vergangenheit nahezu keine Möglichkeit, erneuerbare Energien für ihre Strom- und vor allem Wärmeversorgung zu nutzen und zu installieren, denn auch bei der Fernwärme ist die Altstadt nicht Bestandteil des Fernwärmenetzes. Wismar hat vorgemacht, wie es gehen kann. Wir unterstützen diesen Vorschlag der Fraktion Die Linke/SPD ausdrücklich.“